29.5.07

NUR AM RANDE...

Regina Wilden darf übrigens laut einer Entscheidung des Amstgerichts Köln von Mitte 2005 als "Nazi" bezeichnet werden. Diese Aussage erfüllt keinen Straftatbestand, wie die Richter nach einer Anzeige Wildens gegen einen Ratskollegen entschieden. Wilden benahm sich seinerzeit vor Gericht dermaßen daneben, dass sie des Saales verwiesen werden musste.

Sie wurde zudem mit einem Ordnungsgeld von 500 Euro belegt. Wegen Mißachtung des Gerichtes. Aber über (andere) Rechtsbrecher herziehen... Quelle?
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