4.12.07

VERWALTUNGSGERICHT WEIST ERNEUT EINE "PRO KÖLN"-KLAGE AB

Düsseldorfer Richter: Erwähnung der "Bürgerbewegung" in den Verfassungsschutzberichten 2005 und 2006 ist rechtens

Bei "Pro Köln" lägen Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vor. Deswegen sei es gerechtfertigt, dass die "Bürgerbewegung" in den NRW-Verfassungsschutzberichten 2005 und 2006 in der Rubrik "Rechtsextremismus" erwähnt worden sei. Zu diesem Ergebnis kam die 22. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am heutigen Tage. Die Richter wiesen in ihrem Urteil (Aktenzeichen: 22 K 1286/06) eine "Pro Köln"-Klage gegen die Erwähnung in den besagten Verfassungsschutzberichten ab.

Auszug aus dem NRW-Verfassungsschutzbericht 2006


Ziel der Klage war es,
dass die Berichte nicht weiter verbreitet werden dürfen, solange nicht die Passagen über "Pro Köln" entfernt oder unleserlich gemacht worden sind. Ferner sollte im Verfassungsschutzbericht 2007 erklärt werden, dass die Berichterstattung rechtswidrig gewesen sei.

Doch die Düsseldorfer Richter mochten diesem Ansinnen nicht entsprechen.
Es ist die zweite "Pro Köln"-Niederlage vor der Justiz der Landeshauptstadt: Bereits eine Klage gegen die Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten 2002, 2003 und 2004 war abschlägig beschieden worden.

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