10.1.07

ABGESCHRIEBEN

Darf der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen Manfred Rouhs' Postille "Nation24" nicht mehr als rechtsextrem einstufen, weil das Düsseldorfer Verwaltungsgericht so entschieden hat? Diesen Eindruck erweckt Biedermanni heute auf der "Pro Köln"-Homepage [1].

Schauen wir uns die Sache mal näher an.
..

Nun, Biedermanni wollte eben dieses Ziel als Kläger vor Gericht durchsetzen, nahm seinen Antrag aber in der mündlichen Verhandlung zurück. Das geht aus der Entscheidung der Düsseldorfer Richter [2], Seite 6, hervor:




Heute berichtete die taz [3] über die Entscheidung. Das (falsche) Fazit der grünen-nahen Tageszeitung:





"Nation24" darf nicht als rechtsextrem bezeichnet werden? Darüber haben die Richter – siehe oben! –
keineswegs entschieden. Aber wenn ihm die taz eine solche Steilvorlage liefert, greift Biedermanni [4] sie natürlich begierig auf:




Das ist mal wieder eine typische Halb-Wahrheit im Biedermanni-Stil: Ja, die taz hat so berichtet. Stimmt! Diese Darstellung der taz entspricht aber nicht den Fakten. Was Biedermanni beschweigt. Fallen Sie darauf rein?


Zum selben Thema:

  • BIEDERMANNI FEIERT ... und zwar einen Erfolg, den andere eher als Niederlage verbuchen würden [Link]
  • BIEDERMANNIS UNTERHALT (2). Manfred Rouhs plaudert, oder: Gerichtsbekanntes aus dem Leben eines Selbst-Verlegers [Link]
  • SELBST IST DER MANNI [Link]