9.1.07

BIEDERMANNI, BELEIDIGT

Biedermanni beklagt sich mal wieder. Weil Biedermanni erneut nicht jenes Quantum Aufmerksamkeit abbekam, das Biedermanni für angemessen hält

Für die einen (so: für mich!) ist es sein peinliches Selbstouting als erfolgloser Selbstverleger [1] [2]; für die anderen (also: für ihn selbst) "ein Meilenstein im juristischen Kampf David gegen Goliath" [3].

Gemeint ist das Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes, demzufolge der Verfassungsschutz NRW zwei ältere Jahresberichte vor etwaiger Auslieferung teilweise schwärzen muss, wenn, ja, wenn denn noch jemand auf den Gedanken kommen sollte, das alte Papier zu bestellen.


Geschwärzt werden müssten in diesem hypothetischen Fall Passagen über Nation24, jenes Heftchen (sowie Internetportal gleichen Namens), das von Manfred "Biedermanni" Rouhs selbst vollgeschrieben, redaktionell verantwortet, herausgegeben, verlegt und vertrieben wird [4].

Und für die anderen, die Medien beispielsweise? Ist das Urteil ein Fliegenfurz. Sie ignorieren es schlichtweg. Das kann man machen. Auch wenn es (wie an dieser Stelle belegt) einige Steilvorlagen liefert zur Kritik des Rouhs'schen Windbeuteltums.

Der Windbeutel sieht das natürlich ganz anders. Für ihn ist Aufmerksamkeit bekanntlich die zentrale Währung. Und so hält er es für einen Skandal, wenn das ihn begünstigende Urteil nicht hochgekocht wird, um dann lang und breit getreten zu werden. Menno, Mutti, ich steh' nicht in der Zeitung!

Oder, in seinen eigenen, drastischen Worten [5]:




Doch seine Klagen über eine angeblich ungerechte Behandlung sind bekanntlich Dutzendware. Fazit: Nehmen Sie Biedermanni halb so ernst wie er will, dann nehmen Sie ihn doppelt so ernst, wie Sie sollten.