4.5.07

PRO KÖLN: STIMMT GEGEN UNSER BEGEHREN!

Oh Herr, schmeiß Hirn vom Himmel! Jetzt fordert die "Pro Köln"-Fraktionsvorsitzende ihre politischen Gegner auf, gegen das Anliegen des "Pro Köln"-Bürgerbegehrens zu stimmen. Tatsache? Tatsache! Biedermanni zitiert Judith "Fraktionsvorsitz" Wolter mit folgenden Worten:



Anders formuliert: Wolter fordert einen Bürgerentscheid zum Thema Neubau der Ehrenfelder DITIB-Moschee. Damit es zum Bürgerentscheid kommen kann, müssen die "politisch Verantwortlichen der Domstadt" zweierlei Entscheidungen im Stadtrat treffen. Zweitens müssen sie den Forderungen des "Pro Köln"-Bürgerbegehrens nicht entsprechen. Siehe Paragraf 26 der Gemeindeordnung NRW:

(6) ... Entspricht der Rat dem zulässigen Bürgerbegehren nicht, so ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen. Entspricht der Rat dem Bürgerbegehren, so unterbleibt der Bürgerentscheid. ...
Im Klartext: Der Stadtrat muss nach Wolters Willen Nein! sagen. Denn bei einem Ja! des Stadtrates "unterbleibt der Bürgerentscheid". Weil der Rat dann ja im Sinne der Bürgerbegehrer entschieden hat. Wolter fordert also ein Nein! des Stadtrates ein. Was es zu beweisen galt.


PS: Und erstens? Erstens muss der Stadtrat zunächst die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellen. Die Entscheidung darüber fällt der Rat der Stadt Köln am 15. Mai unter Tagesordnungspunkt 4.3.1. Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, wie der Stadtrat sich entscheidet. Denn natürlich ist das "Pro Köln"-Bürgerbegehren rechtlich keineswegs zulässig.

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