22.8.07

"KEINE BEWEISE GELIEFERT"

Wie sich die "Pro Köln"-Fraktionsvorsitzende Judith Wolter in der brandenburgischen Provinz blamierte

Kleiner Ratschlag für Neonazis aus den fünf neuen Bundesländern: Wenn Sie in einen Gerichtsprozess anstrengen, dann lassen sie nicht extra eine Rechtsanwältin aus Köln einfliegen. Auch dann nicht, wenn die Dame für eine rechte Szene-Kanzlei arbeitet. Es könnte peinlich werden. Engagieren Sie einfach einen halbwegs erfahrenen Anwalt aus der Region. Einen, der beispielsweise weiß, wie man vor Gericht belegt, dass Sie nicht vorbestraft sind. Einen, der Sie daran erinnert, das polizeiliche Führungszeugnis einzupacken. Kurz: Einen Anwalt, der sein Handwerk gelernt hat. Sie verstehen nur Bahnhof? Dann lesen Sie doch einfach die Märkischische Allgemeine vom heutigen Tage:

Nicht auf politischem Terrain, sondern vor Gericht trafen sich gestern zwei Mitglieder des Prignitzer Kreistages. Mario Schulz – vormals für die NPD in diesem Gremium – hatte eine einstweilige Verfügung gegen Bärbel Treutler (Bündnis 90/Die Grünen) angestrebt. Er wollte erreichen, dass diese nicht mehr behauptet, er sei vorbestraft.

Schulz Anwältin ist niemand anderes als Judith Wolter. Vorsitzende der "Pro Köln"-Ratsfraktion. Hürde Nummer eins: Wolter muss nachweisen, dass Bärbel Treutler tatsächlich Derartiges über ihren, Wolters, Mandanten behauptet hat. Doch, oh weh! Wolter scheitert:

Richterin Ingelore Scharlott machte zu Beginn deutlich, dass Schulz’ Anwältin Judith Wolter in ihrem Antrag keine Beweise geliefert hatte, die geeignet wären, Bärbel Treutler einer falschen Tatsachenbehauptung zu überführen. Wolter, Vize-Vorsitzende der "Bürgerbewegung pro Köln", die sich aus Ex-Mitgliedern von NPD und Republikanern rekrutiert, hatte aus einer Anfrage Treutlers im Kreistag zitiert, in dem diese Mario Schulz aber nicht namentlich nannte.

Tja, hätte Madame Wolter mal besser ihre Akten studiert. Statt immer nur auf die populistische "Pro"-Pauke zu hauen. Doch weiter im Text der Märkischen Allgemeinen:

Nach einer kurzen Absprache mit ihrem Mandanten verkündete Judith Wolter, sie bleibe bei ihrem Antrag. Nachdem [Wolter] die Vorwürfe gegen Bärbel Treutler konkretisiert hatte, wollte die Richterin wissen, wie es denn tatsächlich um den Leumund ihres Mandanten bestellt sei. "Wir haben hier nur eine eidesstattliche Versicherung vorliegen, dass er nicht vorbestraft ist. Aber wenn sich zwei Parteien in einem Rechtsstreit befinden, ist dies kein heiligmachendes Beweisstück", meinte sie.

Ich kann diese Rechtsposition gut nachvollziehen. Auch als Nicht-Jurist. Was wird Wolter nun tun? Das:

Judith Wolter räumte ein, dass Schulz in erster Instanz verurteilt wurde (Das Amtsgericht Perleberg erlegte ihm wegen Volksverhetzung eine Haftstrafe von 14 Monaten zur Bewährung auf). Laut der Anwältin wird es aber im Dezember ein Berufungsverfahren geben.

Er wird es verlieren. Wenn er wieder die Wolter engagiert. Doch das ist Schnee von morgen. Zurück zum aktuellen Verfahren:

Das von der Richterin erbetene Führungszeugnis konnte [Wolter] jedoch nicht vorweisen. Auf Wolters Frage, weshalb denn der Kläger seine Unschuld beweisen müsse, entgegnete die Richterin, dass nicht die Beklagte, sondern nur er in der Lage sei, diesen Nachweis zu erbringen.
Hätte Wolter solche Fragen mal besser an der Uni gestellt. Spätestens im zweiten Semester! Die Märkische Allgemeine, lakonisch:

Das Urteil wird für nächste Woche erwartet.

Wird Judith Wolter siegen? Man darf gespannt sein. Zumindest, wenn man Judith Wolter heißt.


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