11.3.08

FEIND, TODFEIND, PARTEIFREUND


Biedermanni Rouhs und Jörg Uckermann sind bald in der selben Partei. Vor gar nicht allzu langer Zeit warfen die beiden Herren sich noch gegenseitig "Kadavergehorsam", Mangel an "charakterlichen Qualitäten" und "Diffamierung" respektive Volksverhetzung vor

Aus
gegebenem Anlass sei an eine Rechtstreitigkeit erinnert, die noch gar nicht so lange zurück liegt. "Schwere Niederlage für CDU-Bürgermeister Uckermann" überschrieb Biedermanni seinen Selbstlobartikel. Man schrieb den 28. September 2006. Die Überschrift war nicht ganz korrekt. Denn Uckermann war ja nicht Bürgermeister. Sondern stellvertretender Bezirksbürgermeister Ehrenfelds. Doch das ist nur eine Randbemerkung.

Biedermanni jedenfalls war seinem baldigen Parteifreund Uckermann damals (damals?) durchaus nicht wohl gesonnen. Und die Abneigung basierte auf Gegenseitigkeit. Jedenfalls verklagte Uckermann Biedermanni seinerzeit (seinerzeit?). Wegen eines aus Uckermanns Sicht volksverhetzenden Flugblatts.

Doch Biedermanni bekam einen Freispruch dritter Klasse: Der Staatsanwalt stellte das Verfahren ein, denn Biedermannis "Schlußfolgerungen – so falsch sie sein mögen – stacheln jedoch weder zum Haß gegen Teile der Bevölkerung auf, noch stellen sie einen Angriff auf die Menschenwürde dar."


Und Biedermanni, schwer beflügelt, weil sein Schlussfolgerungen, "so falsch sie auch sein mögen", formell nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllten, Biedermanni schoss schwer gegen Uckermann. Biedermanni:

Der Einstellungs-Bescheid der Staatsanwaltschaft datiert vom 21. September 2006. Er ist an Jörg Uckermann als Strafantragsteller gerichtet und dürfte dem CDU-Politiker zumindest seit einigen Tagen vorliegen. Es kennzeichnet die charakterlichen Qualitäten von Herrn Uckermann, daß ich von ihm nach dieser eindeutigen rechtlichen Bewertung seines Strafantrages durch die Staatsanwaltschaft bislang kein Wort der Entschuldigung gehört habe.

Biedermanni klagte bitterlich ob Uckermanns Gemeinheit:

Mit seinem ganz offenbar auf Diffamierung abzielenden Strafantrag hat Herr Uckermann der Bezirksvertretung und den Moscheebau-Befürwortern ... keinen Gefallen getan.

Und Biedermanni forderte die Bezirksvertretung Ehrenfeld indirekt zur Abwahl Uckermanns auf:

Die Ehrenfelder Bezirksvertreter werden sich überlegen müssen, ob sie geneigt sind, sich künftig von einem stellvertretenden Bezirksbürgermeister vertreten zu lassen, dem von Herrn Oberstaatsanwalt Wolf sozusagen offiziell attestiert worden ist, daß er Probleme mit einem ‚der vornehmsten Menschenrechte überhaupt’ hat, nämlich dem Recht auf freie Meinungsäußerung.

Vielleicht sollte man sich an diese Abwahl-Aufforderung erinnern, wenn man "Pro NRW" (stellvetretender Vorsitz: Biedermanni Rouhs) heute tönen hört:

Der langjährige Ehrenfelder CDU-Vorsitzende und stellvertretende Bezirksbürgermeister schließt sich ... der Bürgerbewegung pro Köln an.
Tja, Biedermanni und Uckermann, eines habt Ihr beide zumindest gemeinsam: Euer beider "Karriere" startete in der Jungen Union. Immerhin, ein Thema für den Gesprächsanfang. Und vielleicht kriegt Ihr ja auch den vom 21. August 2007 datierenden Vorwurf vom Tisch, Uckermann handele "in treuem Kadavergehorsam".


Labels: , , , , , ,